Auswirkungen der digitalen Flexibilisierung des Fertigungsortes auf die Verteilung der Besteuerungsrechte – Ergebnisse von Modellrechnungen zum 3D-Druck-Verfahren

Jahr: 2020
Typ: Journal Publication
Fachzeitschrift: Steuer und Wirtschaft
Open Science:

Abstract

Durch den Einsatz von 3D-Druckern ist der Fertigungsort flexibel verlegbar und liegt wesentlich häufiger im Land des Kunden als bei traditioneller Fertigungstechnik. Diese additive Fertigungstechnik hat in den letzten Jahren einen erstaunlichen Aufschwung erfahren. 30% der Produkte deutscher Industrieunternehmen werden bereits heute mit Unterstützung von 3D-Druckern hergestellt. Das 3D-Druck-Verfahren verändert allerdings nicht nur die Fertigungstechnik und die Wertschöpfungsketten fundamental. Es ist auch aus steuerlicher Sicht von erheblicher Bedeutung. Die zwischenstaatliche Erfolgszuordnung hängt in starkem Maße davon ab, an welchem Ort die 3D-Drucker eingesetzt werden und welche Unternehmenseinheit die Stellung des Strategieträgers einnimmt. Anhand von Modellrechnungen wird unter Berücksichtigung der empirisch ermittelten Kostenstruktur eines repräsentativen Produkts aus dem Pharmabereich verdeutlicht, dass sich beim Einsatz von 3D-Druckern im Zusammenhang mit der zwischenstaatlichen Erfolgszuordnung erhebliche Ansätze für die Steuerplanung ergeben. Es wird gezeigt, wie es beim Einsatz von 3D-Druckern sowohl zu Factor Shifting als auch zu Profit Shifting kommen kann. Insbesondere kann der Teil des Gesamtgewinns, der im Absatzstaat ausgewiesen wird, von den Unternehmen relativ leicht beeinflusst werden. Ergänzend wird auf die Gefahr von internationalen Doppelbesteuerungen und die Auswirkungen auf den Zoll hingewiesen. Obwohl die vorliegende Studie fallbasiert ist, gelten die Kernbefunde nicht nur für das 3D-Druck-Verfahren und andere digitalisierte Fertigungstechniken, sondern erlauben wichtige Rückschlüsse für alle Wertschöpfungsketten, in denen Teile der Produktion in die Richtung des Absatzstaats verlagert werden.

Beteiligte Institutionen

Die Hauptstandorte vom TRR 266 sind die Universität Paderborn (Sprecherhochschule), die HU Berlin und die Universität Mannheim. Alle drei Standorte sind seit vielen Jahren Zentren für Rechnungswesen- und Steuerforschung. Hinzu kommen Wissenschaftler der LMU München, der Frankfurt School of Finance and Management, der Goethe-Universität Frankfurt, der Universität zu Köln und der Leibniz Universität Hannover, die die gleiche Forschungsagenda verfolgen.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner