Globale Mindeststeuer: vereinfachte Umsetzung erforderlich
TRR 266 Forscher*innen veröffentlichen Entwurf zur Entlastung multinationaler Unternehmen
Die zeitnahe Einführung einer globalen Mindeststeuer soll für eine gerechte internationale Unternehmensbesteuerung sorgen. Wegen ihrer hochkomplexen Umsetzung stößt sie jedoch auf große Kritik bei betroffenen Unternehmen. Forscher*innen des TRR 266 Accounting for Transparency von der LMU München, zusammen mit Joachim Englisch (WWU Münster), haben in Kooperation mit der OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development) einen Vorschlag erarbeitet, um die Umsetzung der globalen Mindeststeuer zu vereinfachen. Sie schlagen ein zweistufiges Verfahren vor, das die Meldepflichten und Compliance-Kosten für multinationale Unternehmen erheblich verringern kann.
Im Jahr 2021 haben sich 137 Länder auf eine globale Mindeststeuer von 15 Prozent geeinigt, die darauf abzielt, dass große Unternehmen ihren gerechten Anteil an Steuern zahlen. Allerdings kritisieren betroffene Unternehmen den hohen Aufwand und die Kosten, die mit den neuen Regelungen einhergehen. So ist beispielsweise jedes Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Mio. Euro grundsätzlich dazu verpflichtet, für jedes Land, in dem es tätig ist, eine sogenannte „GloBE-Erklärung“ abzugeben. Diese Erklärung dient dazu, den effektiven Steuersatz des Unternehmens in dem jeweiligen Land anzugeben und zu prüfen, ob dieser unter dem Mindeststeuersatz von 15 Prozent liegt.
In diesem Jahr soll nun verhandelt werden, wie die Umsetzung der globalen Mindeststeuer erleichtert werden kann. Auf Einladung der OECD haben Prof. Dr. Joachim Englisch (Leiter des Instituts für Steuerrecht an der WWU Münster) und Prof. Dr. Deborah Schanz (Leiterin des Instituts für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der LMU München) im Vorfeld dieser Verhandlungen einen Vorschlag zur Vereinfachung der Regeln ausgearbeitet. Das Forscherteam, welches zusätzlich aus Simon Harst und Felix Siegel (LMU München) sowie Cedric Döllefeld (WWU Münster) bestand, hat ein Verfahren entwickelt, bei dem Unternehmen von der Abgabe einer vollständigen GloBE-Erklärung für diejenigen Länder befreit werden, in denen sie höchstwahrscheinlich einen effektiven Steuersatz von mehr als 15 Prozent haben. Das Verfahren beinhaltet einen Test auf Länderebene und, falls erforderlich, einen Test auf Unternehmensebene.
In der ersten Teststufe wird eine Analyse der Steuersätze und der Steuerbemessungsgrundlagen eines Landes durchgeführt, um festzustellen, ob es sich bei dem Land generell um ein Land mit geringem oder mit einem entsprechend hohem Risiko einer zu niedrigen Besteuerung handelt. Ein geringes Risiko besteht etwa, wenn der Steuersatz bei über 15 Prozent liegt und daher das Risiko für zu niedrig besteuerte Gewinne gering ist. Ein hohes Risiko ist hingegen vorhanden, wenn der Steuersatz unter 15 Prozent liegt oder hohe Unterschiede zwischen den Steuerbemessungsgrundlagen der Mindeststeuer und der nationalen Steuer vorliegen. „Unser Vorschlag soll es Unternehmen ermöglichen, in vielen Ländern von der Abgabe einer GloBE-Erklärung befreit zu sein. Dazu wird eine objektive und faire Bewertung aller Länder gewährleistet“, erklärt Deborah Schanz. Ein weiterer vereinfachter Test auf Unternehmensebene ist nur erforderlich, wenn ein Risiko zu niedrig besteuerter Gewinne besteht.
Der Vorschlag ist eine mögliche Gestaltungsoption für einen administrativen „Safe Harbor“. Er basiert auf dem „Tax Administrative Guidance“-Ansatz, der bereits im Entwurf zur globalen Mindersteuer in 2020 erwähnt wurde. „Eine angemessene Vereinfachung der bisherigen Regeln der globalen Mindeststeuer wird entscheidend sein, um die Akzeptanz bei betroffenen Unternehmen zu fördern und ihnen die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern“, erläutert Schanz.