Abweichende steuerliche Verrechnungspreise in der Steuererklärung oder als Ergebnis einer Betriebsprüfung zwischen verschiedenen Staaten
Bei grenzüberschreitenden konzerninternen Transaktionen existiert kein Marktpreis. Um steuerlichen Ertrag und Aufwand zutreffend den beteiligten Staaten zuordnen zu können, wird deshalb eine Ersatzgröße benötigt: der sogenannte steuerliche Verrechnungspreis oder Transferpreis. Ziel der Umfrage ist, einen Überblick zu erhalten: Wann entstehen diese Abweichungen (antizipieren Unternehmen das Problem und geben bereits abweichende Verrechnungspreise in der Steuererklärung an? Oder kommt die Abweichung erst als Ergebnis einer Steuerprüfung zustande?)? Welche Folgen hat die Abweichung (Minderbesteuerung oder Doppelbesteuerung) ? Wie häufig können Doppelbesteuerungen durch Verständigungsverfahren verhindert werden? Und welche Staaten sind besonders betroffen?