Erstanwendung der EU-Taxonomie – Eine empirische Analyse deutscher Unternehmen
Abstract
Seit dem 01.01.2022 greift die Berichterstattungspflicht nach der EU-Taxonomie-Verordnung für Unternehmen in der EU, die unter die CSR-Richtlinie fallen. Anhand definierter Kriterien müssen diese Unternehmen ihre taxonomiefähigen Umsatzerlöse, Investitions- und Betriebsausgaben für das Geschäftsjahr 2021 angeben. Dieser Beitrag analysiert die Berichterstattung der deutschen Nicht-Finanzunternehmen aus DAX,MDAX und SDAX. Dabei werden neben den drei Taxonomie-Quoten auch weitere Faktoren wie Ort und Umfang sowie qualitative Faktoren der neuen Taxonomie-Berichterstattung dargestellt.