Erstanwendung der EU-Taxonomie – Eine empirische Analyse deutscher Unternehmen

Jahr: 2022
Typ: Professional Journal
Fachzeitschrift: KoR – Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung
Open Science:

Abstract

Seit dem 01.01.2022 greift die Berichterstattungspflicht nach der EU-Taxonomie-Verordnung für Unternehmen in der EU, die unter die CSR-Richtlinie fallen. Anhand definierter Kriterien müssen diese Unternehmen ihre taxonomiefähigen Umsatzerlöse, Investitions- und Betriebsausgaben für das Geschäftsjahr 2021 angeben. Dieser Beitrag analysiert die Berichterstattung der deutschen Nicht-Finanzunternehmen aus DAX,MDAX und SDAX. Dabei werden neben den drei Taxonomie-Quoten auch weitere Faktoren wie Ort und Umfang sowie qualitative Faktoren der neuen Taxonomie-Berichterstattung dargestellt.

Beteiligte Institutionen

Die Hauptstandorte vom TRR 266 sind die Universität Paderborn (Sprecherhochschule), die HU Berlin und die Universität Mannheim. Alle drei Standorte sind seit vielen Jahren Zentren für Rechnungswesen- und Steuerforschung. Hinzu kommen Wissenschaftler der LMU München, der Frankfurt School of Finance and Management, der Goethe-Universität Frankfurt, der Universität zu Köln und der Leibniz Universität Hannover, die die gleiche Forschungsagenda verfolgen.

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