Bundestag beschließt die von TRR 266 Forschenden geforderten Steuervereinfachungen für die globale Mindeststeuer
Der Bundestag hat die von TRR 266 Forschenden geforderte Steuervereinfachung umgesetzt: Bei der Globalen Mindeststeuer gilt nun auch in Deutschland der permanente Safe Harbour „Vereinfachte Berechnungen“, den die 140+ Staaten des Inclusive Framework on BEPS und die EU so vorgesehen hatten. Eine Lösung, die der TRR 266 bereits letztes Jahr vorgeschlagen hat.
Konkret bedeutet diese Regelung, dass multinationale Unternehmen von der Abgabe einer vollständigen GloBE-Erklärung für diejenigen Länder befreit werden, in denen sie höchstwahrscheinlich Steuern zu einem Satz über dem Mindeststeuersatz von 15 % zahlen werden. Es handelt sich dabei um einen administrativen Safe Harbor, der es Unternehmen ermöglicht, vorhandene Informationen zu nutzen, um zu vermeiden, dass sie einen vollständigen effektiven GloBE-Steuersatz für ein bestimmtes Land berechnen müssen.
Die Vorteile dieser Steuervereinfachung:
- Dem Staat entgehen durch die Vereinfachung keine Steuereinnahmen.
- Unternehmen zahlen dadurch nicht weniger Steuern, aber sie haben wesentlich weniger Compliance-Aufwand.
- Die Finanzverwaltung spart viel Zeit, die für andere Prüfungen zur Verfügung steht.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Pressemitteilung: https://www.accounting-for-transparency.de/news/globale-mindeststeuer-vereinfachte-umsetzung-erforderlich/