Erbschaftsteuer: Wer jung stirbt, den bestraft der Fiskus
Forderungen nach einer Reform der Erbschaftsteuer werden derzeit wieder lauter. Die Begründung: Die Steuer führe zu zahlreichen Ungleichbehandlungen. Tatsächlich ist selbst der persönliche erbschaftsteuerliche Freibetrag, der eigentlich allen gleichermaßen zusteht, für manche Steuerpflichtigen „mehr wert“, insbesondere, wenn sie steuerlich gut beraten – und jung – sind. Die effektive Höhe dieses Freibetrags ist nämlich durch einen Blick ins Gesetz nicht festzustellen, weil sie unter anderem von der Lebenserwartung abhängt. Transparenz schaffen TRR 266 Research Fellow Johannes Lorenz sowie Markus Diller und Maximilian Kittl. Sie haben in einer neuen Studie die effektive Höhe dieses Freibetrags untersucht.