Zuordnung von Sonderausgaben in der Rentenphase als Bestimmungsfaktor für das Vorliegen einer Doppelbesteuerung beim Übergang zur nachgelagerten Besteuerung gesetzlicher Renten
Abstract
Die seit langem kontrovers diskutierte Frage, ob es beim Übergang zur nachgelagerten Rentenbesteuerung zu einer unzulässige Doppelbesteuerung kommt, lässt sich klar beantworten. Wenn die Sonderausgaben, die in der Rentenphase aus den Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung resultieren, als ein die Renten steuerfreistellendes Element des Steuersystems eingestuft werden, existiert kein Doppelbesteuerungsproblem. Vielmehr ist eine deutliche Minderbesteuerung und damit eine Steuervergünstigung für Rentner zu konstatieren. Gänzlich anders verhält es sich, wenn derartige Sonderausgaben nicht als Teil der steuerfreien Rente angesehen werden. Dann unterliegt die Mehrzahl der Rentner einer ungerechtfertigten Doppelbesteuerung. In beiden Fällen lässt sich eine pauschalierte und zudem passgenauere Besteuerung gesetzlicher Renten erreichen, indem § 22 EStG entsprechend modifiziert wird.